Sollte es trotz aller Sicherheitsmaßnahmen zu einem Störfall kommen, gibt es einen Betrieblichen Alarm- und Gefahrenabwehrplan (BAGAP). Darin sind alle denkbaren betrieblichen und außerbetrieblichen Gefährdungsmöglichkeiten betrachtet und festgelegt, wer zu alarmieren ist, wer und wie zu informieren ist und welche Maßnahmen vor Ort zu ergreifen sind.
Der BAGAP liegt der Überwachungsbehörde sowie der öffentlichen Feuerwehr vor und wird regelmäßig aktualisiert.
Ein Störfall ist außerhalb unseres Werksgeländes zu erkennen durch:
Bei Eintreten eines Störfalles alarmieren wir sofort die öffentliche Feuerwehr und informieren die zuständigen Behörden.
Bitte halten Sie sich bei einem Störfall an folgende Verhaltenshinweise:
Alle hier zusammengestellten Informationen lassen sich auch als Faltblatt in Form eines PDF-Dokumentes herunterladen: